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Wettbewerbsrecht
Wettbewerb ist das Streben, eigene Marktanteile zu erhöhen und seine Produkte und Dienstleistungen besser an den Kunden zu bringen als der Konkurrent. Solange diese Absicht durch Leistung, Preis, Service, Umgang mit dem Kunden etc. verfolgt wird, ist Wettbewerb erwünscht. Unlautere Geschäftspraktiken zur Kundengewinnung soll das Wettbewerbsrecht verhindern. Darunter fallen etwa das bewusste Umgehen einschlägiger Rechtsvorschriften, die Behinderung von Mitbewerbern, die Täuschung von Konsumenten, irreführende Angaben über das eigene Angebot, unrichtige (und negative) Aussagen über den Konkurrenten, das „Trittbrettfahren” mit fremden Unternehmenskennzeichen und die Schaffung von Kaufanreiz durch unzulässige Zugaben. Ich gehe für Sie gerichtlich und außergerichtlich gegen unlauteres Vorgehen eines Mitbewerbers vor. Im umgekehrten Fall, wenn Sie ein Abmahnschreiben oder eine Klage erhalten, verteidige ich Ihren Standpunkt bzw. versuche, Ihren Schaden gering zu halten. Vorsorgen ist besser als Heilen: Lassen Sie Ihr Vorhaben schon in der Konzeptionsphase rechtlich prüfen, werden Sie Ihre Konkurrenz ärgern — nicht umgekehrt.
