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Urheberrecht
Die Kunst ist frei. — Die Verwendung fremder Werke aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das Urheberrecht schützt „eigentümliche geistige Schöpfungen”, es bedarf keiner Anmeldung, sondern entsteht mit der Schaffung eines Werks. Das Wissen um den richtigen Umgang mit den Rechten der Urheber und den verwandten Schutzrechten, wie etwa dem Recht des Fotografen an seinen Lichtbildern, ist vor allem in der Kreativwirtschaft entscheidend. — Schließlich basieren viele eigene Leistungen auf dem Schaffen anderer. Ich berate Sie, wie Sie Ihre Werke vor der Übernahme durch andere schützen können, verhandle mit Urhebern, deren Werke Sie nutzen möchten, und entwerfe eine maßgeschneiderte und sichere vertragliche Basis. Bei der Verfolgung von Eingriffen in Ihre Rechte stehe ich Ihnen außergerichtlich und gerichtlich zur Seite.